Liebe Gemeindemitglieder, Schwestern und Brüder in Christo,
leider ist aufgrund technischer Probleme eine Aufzeichnung des Gottesdienstes am 10.09. nicht möglich gewesen. Dafür findet ihr die Berichte über unseren Abendmahlsgottesdienst am 24.09. und den Festgottesdienst zum Erntedankfest mit anschließender Tischgemeinschaft unserer Gemeinde am 01.10. inklusive der Links zu den jeweiligen Videomitschnitten weiter unten.
Auch die Renovierungsarbeiten im Begegnungszentrum schreiten weiter voran (siehe Bilder unten). Zwar kann die geplante Verlagerung der Bibliothek in den Außenbereich aus baurechtlichen Gründen nicht realisiert werden, allerdings gibt es alternative Überlegungen. Beispielsweise den Kauf eines umgebauten Containers, der im Gartenbereich platziert werden könnte. Allerdings sind die Kosten hierfür deutlich höher und müssten vorher als zweckgebundene Spenden eingeworben werden. Die Arbeiten an der Renovierung bzw. den Umbau der Sanitärzellen im Untergeschoss sind in vollem Gang und werden bis zum Oktoberfest am 21.10. abgeschlossen sein. Unseren Gemeindesaal ziert ab sofort eine gestiftete Marienstatue, die auch optisch die grundsätzlich ökumenische Ausrichtung unserer Gemeinde unterstreicht.
Unsere beiden Internetauftritte erfreuen sich mittlerweile großer Beliebtheit und werden immer häufiger besucht. Webmaster Thorsten und die Redaktionsteams von www.bzpattaya.com und www.egpattaya.com konnten im Monat September rund 10.000 Aufrufe (!) vermelden. Darüber hinaus haben wir mit dem bekannten Youtuber Stefan ein gemeinsames Projekt vereinbart: die „Playlist Begegnungszentrum“. Stefan wird nach und nach die vielen Bestandteile unseres umfangreichen Kulturprogramms mit den einzelnen ehrenamtlichen Kursleitern vorstellen. Die Links zu den ersten beiden Beiträgen findet ihr weiter unten.
Mit der „Oldies but Goodies Night“ am 16.09. haben wir die neue Reihe unserer Abendveranstaltung erfolgreich begonnen. Am 21.10.2023 folgt mit dem beliebten Oktoberfest im BZP ein erster Saisonhöhepunkt, die Eintrittskarten sind ab sofort im Zentrum erhältlich.
Noch ein kurzes Statement zu der missverständlichen Pressemitteilung der EGDST am Standort Bangkok im FARANG. Die deutschsprachigen evangelischen Gottesdienste in Pattaya werden nach wie vor bei uns im Begegnungszentrum stattfinden. Das war so, ist so und wird auch so bleiben!
Wir freuen uns auf euren Besuch. Bleibt gesund und behütet mit Gottes Segen auf all euren Wegen.
Eure Gemeindebrief-Redaktion
Unsere Gottesdienste im September
Youtube-Link zum Gottesdienst:
Thema der Predigt: Das qualvolle Sterben eines Kindes, eine Naturkatastrophe, die tausende Leben auslöscht, ein Völkermord, der den Atem nimmt – Gründe zum Zweifeln angesichts des Todes gibt es genug. Dem stellt der 16. Sonntag nach Trinitatis das Angreifbarste und Wichtigste des christlichen Glaubens entgegen: Jeder von uns wird auf der Erde den Tod erleiden, aber für den gläubigen Christen verliert der Tod seine Macht. Schon zu seinen Lebzeiten hat Jesus Menschen den Tod abgerungen. Durch Jesu Sterben und Auferstehen wurde der Tod besiegt. In Jesus wurde für Christen das zur Wirklichkeit: „Du wirst meine Seele nicht dem Tode lassen!“ Aus dieser Hoffnung erwächst ein „Geist der Kraft, der Liebe und der Besonnenheit“, der die Furcht vertreiben will. Gottes Güte ist mächtiger als der Tod, darauf zu vertrauen, dazu ermutigt der heutige Sonntag.
Youtube-Link zum Gottesdienst:
Thema der Predigt: Traditionell steht der Dank für die Ernte im Mittelpunkt – und dazu Dank für alles, was gelungen ist. Das Erntedankfest erinnert daran: Was wirklich wichtig ist im Leben, können wir nur empfangen. Doch wir ernten mehr: Nahrung und Kleidung, jedes Wachsen und Gedeihen in Partnerschaft und Familie, große und kleine Erfolge im Beruf – da ist so viel, wofür wir danken können. Das Erntedankfest gibt der Dankbarkeit Raum und wendet sie hin zu Gott. Wer dankt, sieht nichts als selbstverständlich an und weiss sich von Gott reich beschenkt. Ängstliches Sammeln und übermäßiges Sorgen ist ihm fremd. Gottes Großzügigkeit steckt an. So lenkt der Sonntag den Blick über den eigenen Tellerrand hinaus und ruft zum verantwortungsvollen Teilen von Besitz und Ressourcen auf. Wer so geben kann, dem wird auch selbst gegeben.
Im Anschluss an den Festgottesdienst zum Erntedankfest hielten Mitglieder der Evangelischen Gemeinde Pattaya und Gottesdienstbesucher Tischgemeinschaft und brachen nach alter christlicher Tradition gemeinsam das Brot. Für die zahlreichen Essens- und Geldspenden sagen wir allen, die zu diesem verbindenden und harmonischen Event beigetragen haben, ein herzliches Vergelt’s Gott!
Einen kurzen Videoclip von Rio zum Erntedank-Gottesdienst und der anschließenden Tischgemeinschaft findet ihr auf der Website unserer Gemeinde: www.egpattaya.com
RENOVIERUNG DES BEGEGNUNGSZENTRUMS SCHREITET WEITER VORAN
Unseren Gemeindesaal ziert seit Neuestem eine, von einer Familie unserer Gemeinde gestiftete, Marienfigur. Die Marienstatuette mit dem Jesuskind ist eine Auftragsarbeit aus Bayern, die bewusst in ihrer Farbgebung von der Tradition abweicht. Die Verwendung von Weiß und Rot weist auf die Königsherrschaft Jesu hin. Jesus wird im Christentum als der König der Könige betrachtet, und die Verwendung imperialer Farben unterstreicht diese Vorstellung. Weiß als Symbol der Reinheit und Vollkommenheit betont die göttliche Natur Jesu, während Rot auf sein Opfer und seine Liebe für die Menschheit verweist. Die goldene Krone unterstreicht die königliche und spirituelle Autorität Jesu als Herrscher über Himmel und Erde. Maria, die Mutter Jesu, nimmt einen besonderen Platz im evangelischen Glauben ein, obwohl ihr Stellenwert im Vergleich zum katholischen und orthodoxen Verständnis etwas anders ist. Das evangelische Verständnis von Maria basiert auf den biblischen Texten des Neuen Testaments, in denen sie als die Mutter Jesu vorgestellt wird. Sie wird als eine demütige und glaubensstarke Frau betrachtet, die von Gott auserwählt wurde, um Jesus, den Sohn Gottes, zur Welt zu bringen. Maria wird als eine Vorbildfigur im Glauben angesehen, die Gott gehorsam war und seinen Plan annahm, obwohl sie anfangs verwirrt und unsicher über die bevorstehende Geburt war. Ein wichtiger Text im Neuen Testament, der Marias Rolle beschreibt, ist die Verkündigung des Engels Gabriel an Maria, in der ihr die Geburt Jesu angekündigt wird (Lukas 1,26-38). Maria akzeptiert diese Nachricht mit den Worten "Mir geschehe nach deinem Wort." Im Evangelium nach Lukas wird Maria als eine Frau dargestellt, die Gott preist und erkennt, dass ihre Bedeutung in der Geburt Jesu nicht nur für sie persönlich, sondern für die gesamte Menschheit von großer Bedeutung ist. In ihrem Lobgesang, bekannt als das Magnificat (Lukas 1,46-55), preist Maria Gott für seine Barmherzigkeit, Gerechtigkeit und seine Taten im Leben der Armen und Geringen.
Momentan sind die Arbeiten an der Sanierung der Sanitärzellen im Erdgeschoss in vollem Gang. Eine der beiden Toiletten wird behindertengerecht umgebaut werden, ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung umfassender Inklusion. Eine Unisex-Sanitärzelle soll den Bedürfnissen von intersexuellen Menschen oder Personen mit einer non-binären Transgender-Identität gerecht werden.
WAS IST EIGENTLICH DAS REFORMATORISCHE AN DER REFORMATION ?
Dritter Teil und letzter Teil: Recht und Politik
Auch im Raum von Recht und Politik ergaben sich durch die Reformation bedeutende Umwälzungen. Als sich am Morgen des Montags, 10. Dezember 1520, vor dem Elstertor Luther, Melanchthon und Studenten der Universität Wittenberg trafen, um außer einem Druckexemplar der Bannandrohungsbulle und einigen scholastisch-theologischen Schriften auch eine Ausgabe des Corpus Iuris Canonici {„Korpus des kanonischen Rechts“, eine Sammlung von Rechtsnormen der vorreformatorischen Westkirche, die von Kirchenrechtlern im Mittelalter zusammengetragen wurde.} zu verbrennen, demonstrierten sie damit öffentlich ihre Opposition nicht nur gegen die herrschende Theologie, sondern auch gegen das geltende kanonische Recht. Tatsächlich hatte das kanonische Recht, das man seit dem 12. Jahrhundert an den Universitäten lehrte, im kirchlichen, gesellschaftlichen und politischen Leben einen hohen Stellenwert. Viele bedeutende Päpste waren aus diesem juristischen Umfeld gekommen. In der Kirche war die Entwicklung allerdings so weit vorangeschritten, dass man selbst sakramentale Vollzüge ganz selbstverständlich in den rechtlichen Horizont hineinstellte und auch von daher begriff. Das Bußsakrament, dessen Ausgestaltung im Ablasswesen Luther in seinen 95 Thesen angegriffen hatte, ist ein herausragendes Beispiel dafür. Man verstand die Buße als das Abgelten einer Schuld. Dies war dann vollzogen, wenn ein entsprechendes, in Relation zur Schuld stehendes, göttlich bzw. kirchlich auferlegtes Strafmaß abgegolten und das lösende Absolutionswort gesprochen war. Luther betonte dagegen die Buße als lebenslange existenzielle Umkehr. Diese Durchdringung der Theologie durch das Kanonische Recht, die das gesamte vorreformatorische kirchliche und geistliche Leben bestimmte, wurde durch die Reformation aufgelöst, die nun freilich ihrerseits neue Ordnungsmodelle schaffen musste.
Besonders augenfällig wurde der neue Umgang mit dem kanonischen Recht im Blick auf die Ehe. Die Reformation schaffte die unzähligen Regelungen über die für eine Eheschließung verbotenen Verwandtschaftsgrade ab, die das kanonische Recht aus dem Alten Testament abgeleitet hatte und die weit über blutsmäßige Verwandtschaften hinausgingen. Dadurch, dass zudem die Ehe den Reformatoren nicht mehr als Sakrament gelten konnte – denn ein biblisch eingesetztes Verheißungswort und eine ebenso legitimierte Zeichenhandlung fehlten ja – wurde die Ehe zu einem „weltlichen Ding“. Rechtliche Fragen, die das Zusammenleben von Mann und Frau betrafen, wurden in der Reformation deshalb auch nicht mehr in der kirchlichen Rechtsprechung verhandelt, sondern vor reformatorischen Konsistorien oder sogenannten Ehegerichten, in denen nicht nur Theologen, sondern auch Juristen vertreten waren. Der Straßburger Reformator Martin Bucer verfasste Gutachten für die Stadträte von Bern, Augsburg und Ulm, die zu Meilensteinen im evangelischen Eherecht wurden, das schon damals – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen – Scheidung und Wiederverheiratung zuließ. Manche Bestimmungen übernahm die Reformation allerdings auch aus dem Kanonischen Recht, sofern sie mit ihren Prämissen in Einklang zu bringen waren. Als Richtschnur für die Behandlung von Eherechtsfragen wurden nun die Heilige Schrift zusammen mit dem römischen Recht herangezogen, das man – da es maßgeblich durch den christlichen Kaiser Justinian geprägt war – als mit der Heiligen Schrift übereinstimmend wertete. Außerdem spielte dabei die reformatorische Definition der Ehe als geheiligter Stand mit gesellschaftstragender Bedeutung eine Rolle. In der Schöpfungsordnung Gottes angelegt, sollten in Ehe und Familie jene Strukturen und Bezüge sozusagen im Kleinen eingeübt werden, die für den Bestand einer christlichen Gesellschaft generell als unabdingbar galten: ein Leben im Bewusstsein des ständigen Angewiesenseins auf die Gnade Gottes und im Dienst am Nächsten.
Zahlreiche weitere Beispiele ließen sich dafür anführen, wie die Reformation juristische Wirklichkeiten veränderte und Lebensräume rechtlich neu konturierte. Eines der wichtigsten Bereiche war ohne Zweifel das, was wir heute „Kirchenverfassungsrecht“ nennen würden, das in den evangelischen Kirchenordnungen auf der Grundlage eines reformatorischen Kirchenbegriffs neu geschaffen wurde. An dieser Stelle kommt auch der politische Bereich mit ins Spiel. Denn es waren die weltlichen Obrigkeiten, die die reformatorischen Kirchenordnungen erließen und so in ihrem Gebiet rechtskräftig machten. Dass sich die Obrigkeiten für geistliche Angelegenheiten verantwortlich sahen, ist nicht etwa nur aus machtpolitischen Interessen heraus zu erklären, die es freilich auch gegeben hat. Vielmehr gab es durchaus theologische Begründungen. Voraussetzung dafür war die Vorstellung, dass das politische Gemeinwesen mit dem Corpus Christianum {„christlicher Körper“, ist ein im späten 19. Jahrhundert geprägter Begriff zur Bezeichnung der mittelalterlichen Einheit des geistlichen und des weltlichen Gemeinwesens; Papsttum und Kaisertum sind demnach zwei Gewalten innerhalb des universalen Corpus Christianum.} identisch sei. So hatte Luther schon in seiner Schrift „An den christlichen Adel“ aus dem Jahre 1520 vor dem Hintergrund des allgemeinen Priestertums der Gläubigen auch von der weltlichen Obrigkeit als „Mitchristen“ und „Mitpriester“ gesprochen. Sie seien „mitgeistlich, mitmächtig in allen Dingen“. Angesichts der Reformunwilligkeit der kirchlichen Autoritäten und des Zerbrechens der alten Strukturen hatte er an die Obrigkeiten als „Notbischöfe“ appelliert. Hinzu kam, dass der Speyerer Reichstag von 1526 die Durchführung der Reformation in das Ermessen der jeweiligen Obrigkeiten gestellt hatte, jedenfalls interpretierten die evangelischen Stände den Reichstagsabschied auf dieser Weise. Auch Melanchthon sah die christliche Obrigkeit in Verantwortung nicht nur für das weltliche Zusammenleben der Menschen, sondern auch für deren geistliches Wohl. Er sprach (1534) von der „custodia utriusque tabulae“, d.h. dem Wächteramt der Obrigkeit über beide Tafeln der Zehn Gebote. Als „praecipuum membrum ecclesiae“ {vornehmstes Glied der Kirche} komme der Obrigkeit die „cura religionis“ { Das landesherrliche Kirchenregiment beschreibt die Leitungsgewalt des Inhabers der Territorialgewalt des Landesherrn über das evangelische Kirchenwesen in seinem Territorium bis 1918.} zu. Das bedeutete, dass die Reformation daran appellierte, dass Landesherren und reichsstädtische Räte in ihrem Herrscheramt und zugleich als Glied der „communio sanctorum“ {Gemeinschaft der Heiligen bezeichnet die spirituelle Gemeinschaft aller Getauften als Glieder der Kirche und Teil des Leibes Christi.} in ihre christlichen Pflichten einträten, allerdings ohne ihnen zusätzliche Rechte in der Kirche zuzugestehen. Und so verweisen die Kirchenordnungen oft auf diese Pflicht der christlichen Obrigkeit, für den Schutz des Predigtamts, die Aufrichtung rechter Zeremonien, den Erhalt der Zucht, d.h. eines ordentlichen Lebens, usw. zu sorgen. Im Sinne einer solchen „cura religionis“ wurde im Kurfürstentum Sachsen schon 1527/28 von landesherrlicher Seite eine große Visitation angeordnet, die zum Vorbild und Ausgangspunkt für die Entwicklung einer neuen kirchlichen Verwaltungsorganisation wurde. Dennoch waren es erst der Passauer Vertrag von 1552 und der Augsburger Religionsfrieden von 1555, die die rechtliche Grundlage für das Entstehen eines landesherrlichen Kirchenregiments legten. Denn hier wurde in reformatorischen Gebieten die geistliche Jurisdiktion den Obrigkeiten übertragen, so dass sie sich von da an nicht mehr nur auf göttliches Gebot, sondern zusätzlich auf das Reichsrecht berufen konnten. Damit waren die weltlichen Obrigkeiten fortan die Träger des „ius episcopale“ {„Kirchenrecht“} in ihren Territorien (bis 1918), übertrugen dies aber im Allgemeinen den von ihnen eingerichteten Konsistorien oder Kirchenräten.
Diese Verschränkung von juristischen Komponenten und politischen Konstellationen war allerdings nur auf der Ebene der Strukturen des damaligen Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation mit seinen vielen nach Autonomie strebenden und der Reformation positiv gegenüberstehenden Territorien überhaupt möglich. Für die unter obrigkeitlicher Verfolgung stehenden calvinistischen Kirchen Westeuropas war dieser rechtlich-politische Weg kaum möglich. Dennoch ergab sich z.B. in Frankreich eine deutliche Politisierung des Protestantismus, und zwar in dem Moment in dem der Hochadel sich einerseits durchaus aus Gewissensgründen der Reformation anschloss, sie aber andererseits auch im Sinne ihres Autonomiestrebens gegenüber einem König nutzte, der sein Land immer mehr zentralisierte. Allein an diesem Beispiel sehen wir, wie vielfältig die Auswirkungen der Reformation auf den rechtlichen und den politischen Bereich sein konnten, und zu welch unterschiedlichen Ordnungsmodellen dies in Europa führte.
4. Conclusio
Was ist denn nun das Reformatorische an der Reformation? Die Reformation war nicht eine „schlichte“ Erneuerungsbewegung, die Kritik anmeldete und Verbesserungen durchführte. Nein, sie ging bei weitem darüber hinaus. Das lag daran, dass sie damit begann, Kirche und Frömmigkeit, Gesellschaft und Familie, Recht und Politik, d.h. schlichtweg alle Lebensbereiche der Menschen, neu zu ordnen. Im Hintergrund dafür stand etwas Grundlegendes und Grundsätzliches, nämlich ein tiefgreifender Autoritäten- und Normenwandel. Als allein maßgebliche Autorität für kirchliches und weltliches Leben und als letzte Norm für ein funktionierendes, gottwohlgefälliges Zusammenleben auf rechtlicher und politischer Ebene sollte die Bibel bzw. ihre Werte maßgeblich sein. Dies artikulierte Luther bereits 1521 vor Kaiser und Reich als er sich auf sein an die Heilige Schrift gebundenes Gewissen berief und somit Freiheit des Gewissens einforderte. Dies artikulierten auch die protestierenden Stände 1529 in Speyer als sie mit Berufung auf ihren Glauben ein Minderheitenrecht gegen Beschlüsse der Mehrheit geltend machten. Und dies predigten alle Reformatoren, wenn sie die Menschen auf den gnädigen, gerechtmachenden und Glauben schenkenden Gott hinwiesen. Die drei bzw. vier „soli“ – „sola scriptura“ {„nur die (Heilige) Schrift“}, „solus Christus“ {„nur durch Jesus Christus“}, „sola gratia“ {„nur durch die Gnade“} und {„nur der Glaube“} – waren dafür die Kriterien. Es war der davon ausgehende theologische Impuls, der die Welt veränderte.
Frau Prof. Dr. Irene Dingel ist Kirchenhistorikerin und evangelische Theologin. Ihr Forschungsschwerpunkt liegt auf der Geschichte der Refomation und des konfessionellen Zeitalters. {Einfügungen der Redaktion}
Ein katholischer Pater, ein evangelischer Pfarrer und ein Rabbi …
Abtreibung
Ein katholischer Pater, ein evangelischer Pfarrer und ein Rabbi führen einen Disput über die Abtreibung. Im Laufe des Gesprächs kommen sie überein, dass wohl die zentrale Frage darin bestünde, wann überhaupt das menschliche Leben beginne. Sagt der Pater: "Nun, liebe Brüder im Herrn, ich bin der Ansicht, dass das menschliche Leben bereits beginnt, wenn sich Vater und Mutter in Liebe zusammentun." "Na ja", antwortet der evangelische Pfarrer. "Ich würde es so nennen: Das menschliche Leben beginnt, wenn die Samen- und Eizelle miteinander verschmelzen." "Nebbich", meint der Rabbi. "Menschliches Leben beginnt, wenn ist tot der Hund und sind aus dem Haus de Kinder..."
Wasserwanderung
Es ist ein schöner Sommertag und am See sitzen ein jüdischer Rabbi, ein katholischer Priester und ein evangelischer Pfarrer und angeln. Beim Priester zieht es an der Angel, er geht über das Wasser, löst den Fisch vom Haken, geht über das Wasser zurück und angelt weiter. Auch beim evangelischen Pfarrer ruckt die Angel, er geht über das Wasser, löst den Fisch vom Haken, geht über das Wasser zurück und angelt weiter, als wäre nichts geschehen. Da meldet sich auch beim Rabbi die Angel. Er steht auf, denkt sich, was die können kann ich auch, will auf dem Wasser über den See, es macht einen großen Platsch und der Rabbi wäre um ein Haar ertrunken, hätten ihn die beiden anderen nicht rausgezogen. Jaja, sagt der katholische Priester, einen großen Glauben hat er ja, unser jüdischer Bruder. Wenn er jetzt nur noch wüsste, wo unter dem Wasser die Steine liegen. Da guckt der evangelische Pfarrer hoch, schaut ihn an und sagt: Welche Steine … ?
SPD-Außenpolitiker Michael Roth sieht vertane Chancen bei Kirchen
In den vergangenen Jahren hat die evangelische Kirche viele Chancen verpasst. Diese Meinung vertritt der SPD-Außenpolitiker Michael Roth in der Tageszeitung „Die Welt“.
So sei der Missbrauchsskandal innerhalb der Kirche kein rein katholisches Unrecht. Auch in der evangelischen Kirche hätten sich Menschen „schwer versündigt“. Doch sie habe weder „mit schonungsloser Aufklärung Maßstäbe“ gesetzt, noch sich diesbezüglich ausreichend von der katholischen Kirche distanziert. Vielmehr gingen die Verantwortlichen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) nachsichtig mit der katholischen Kirche um, schreibt Roth.
Auch habe die EKD verpasst, Christen, die die katholische Kirche verlassen, von einem Übertritt zur evangelischen Kirche zu überzeugen. Ein solches Handeln habe aus Sicht von Roth nichts mit einer „Entsolidarisierung unter Brüdern und Schwestern“ zu tun. Vielmehr sei das Zeichen einer „(un)versöhnten Verschiedenheit der Konfessionen“.
Corona und kirchliches Versagen
Als „im besten Falle orientierungslos“ und „im schlimmsten Falle sprach- und empathielos“ beschreibt Roth das Verhalten der Kirchen während der Corona-Pandemie. Die Kirchen hätten kein probates Mittel gegen das „einsame Hinsiechen und Sterben“ in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern gefunden.
Im Blick auf den Ukraine-Krieg kritisiert Roth, dass die Kirchen allzu oft „längst an der Wirklichkeit gescheiterte Phrasen eines aus der Zeit gefallenen Pazifismus“ vertraten. Problematisch seien für Roth nicht die pluralen Stimmen innerhalb der EKD, sondern „Kirchenpromis, die im Gewande von Bekanntheit und Popularität die öffentlichen Debatten einseitig prägten“. Namen nennt Roth an dieser Stelle nicht.
Deutschland ohne kirchliche Mehrheit
Bereits jetzt sind weniger als die Hälfte der Deutschen Mitglied in den beiden großen Kirchen. Roth gibt sich in seinem Gastbeitrag keiner Illusion hin: Die Kirche werde „wohl nie wieder eine dominante Rolle spielen“.
Dennoch dürfe die Kirche nicht auf ihr Kerngeschäft verzichten, schreibt Roth. Die Kirche müsse „wieder ein wunderbarer, begeisterungsfähiger Raum des Glaubens, des Zweifelns und der Hoffnung werden“.
Dafür müsse sie aber „nicht mehr mit schierer Größe, Omnipräsenz, Tradition und Machtansprüchen überzeugen, sondern mit Leidenschaft, Offenheit, Selbstreflexion und Mut zur Klarheit. Wenn Kirche loslässt, wird sie manches gewinnen. Gewissheiten gibt es nicht. Aber einen Versuch wäre es wert“.
{Roth ist seit 2004 Mitglied der Landessynode der Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck und sitzt seit 1998 im Deutschen Bundestag. Seit Dezember 2021 ist er Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses.}
„Mit Humor bleibt die Seele jung und die Falten bekommen Sonne ab.“
Rio hat dankenswerterweise einen Videoclip von unserem Ehrenamtler-Brunch im Ready2Eat Restaurant angefertigt. Den Clip findet ihr auf der Website des Begegnungszentrums (www.bzpattaya.com)
Vorschau: Unsere Events im Monat Oktober
Der Abendsegen Martin Luthers
Das walte Gott Vater, Sohn und Heiliger Geist! Amen.
Ich danke dir, mein himmlischer Vater,
durch Jesus Christus, deinen lieben Sohn,
dass du mich diesen Tag gnädig behütet hast, und bitte dich,
du wollest mir vergeben alle meine Sünde, wo ich Unrecht getan habe,
und mich diese Nacht auch gnädig behüten.
Denn ich befehle mich, meinen Leib und Seele und alles in deine Hände.
Dein heiliger Engel sei mit mir,
dass der böse Feind keine Macht an mir finde.
Alsdann flugs und fröhlich geschlafen.